Jugendschutz

Am 1. Oktober 2005 trat eine wesentliche Veränderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII/KJHG) in Kraft, die auch die Kinder- und Jugendarbeit zum Handeln zwingt. Ziel der Gesetzesreform ist es vorrangig, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Misshandlung zu verbessern. Mit den neuen Regelungen in den §§ 8a und 72a SGB VIII/KJHG werden die Aufgaben der öffentlichen und freien Jugendhilfe konkretisiert. Auch die Bürgerwache Rottenburg/N e.V. stellt sich dieser Verantwortung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in akuten Gefährdungssituationen ist die Kernaufgabe von qualifizierten Fachinstitutionen wie Jugendämtern, Beratungsstellen oder Einrichtungen, die junge Menschen in Obhut nehmen. Aber auch die anderen Arbeitsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe, wie etwa die Jugendverbände können und sollen sich an einem wirksamen Schutz beteiligen, um Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen.

Ihre Bürgerwache Rottenburg